BuiltWithNOF
Der  Schrankenwärter  auf Posten 20

Jeder Autofahrer kennt dieses Schild und hofft, dass seine Fahrt hier nicht unterbrochen wird. Doch wer kennt schon die Arbeit auf einem Schrankenposten  genau.

Den ganzen Tag aus dem Fenster sehen und ab und zu an der Kurbel drehen! nein, so einfach ist die Arbeit der Schrankenwärter nicht.

Lesen Sie hier in diesen Bericht:

Über die Arbeit auf einem Schrankenposten.

Mit Schrankenwärter Emsig auf Posten 20

von Willi Kadel


Allgemeines
Schrankenwärter Emsig ist ein erfahrener Eisenbahner. Schon seit 15 Jahren ist er bei der Bahnmeisterei Gefelden als
Schrankenwärter auf verschiedenen Schrankenposten eingesetzt. Heute hat Schrankenwärter Emsig Spätdienst von 13.00 bis 21.00 Uhr auf Posten 20. An diesem Bahnübergang kreuzt die Bundesstraße 44 mit der zweigleisigen elektrifizierten Hauptbahn Mheim-Ffurt. Es ist ein Schrankenposten der freien Strecke mit nahbedienten Schranken und mechanischem Antrieb. Die benachbarten Zugmeldestellen sind die Bahnhöfe Gefelden und Beheim.
Da der Bahnübergang durch Schranken gesichert ist, sprechen wir von einem Bahnübergang mit technischer Sicherung. Andere technische Sicherungen sind Blinklicht und Lichtzeichenanlagen. Bahnübergänge ohne technische Sicherung finden wir im allgemeinen nur auf Nebenbahnen. Hier gilt die Übersicht allein oder auch in Verbindung mit hörbaren Signalen (Signal Zp 1) und hörbare Signale in Verbindung mit einer Geschwindigkeitsermäßigung oftmals als ausreichende Sicherung. Zu erwähnen wäre noch die Sicherung durch Posten. Diese Art Sicherung kommt in Frage an Bahnübergängen mit technischer Sicherung beim Ausfall der technischen Sicherungseinrichtungen und an Bahnübergängen ohne technische Sicherung regelmäßig beim Vorliegen einfacher Verhältnisse. Wie im einzelnen zu sichern ist, bestimmt die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) im § 11. Begriff und Einteilung der Bahnübergänge zeigt Abbildung 1.
 

Dienstübergabe/Dienstübernahme

Begleiten wir nun Schrankenwärter Emsig zu seinem Posten. Um 12.55 Uhr übernimmt er den Dienst. Dabei läßt er sich von
seinem Kollegen Heinz etwaige Besonderheiten mitteilen. Dienstübergabe und Dienstübernahme sind in den Aufschreibungen über den Zugverkehr in einer Leerzeile in Spalte 4 nach der letzten vom Übergebenden eingetragenen Zugmeldung einzutragen. Der abzulösende Schrankenwärter ist für das Bedienen der Schranken für alle ihm noch angekündigten Züge verantwortlich. Schrankenwärter Emsig meldet die Dienstübernahme an die Fahrdienstleiter der beiden benachbarten Zugmeldestellen und vergleicht mit einer Stelle die Uhrzeit. Diese Meldung sowie den Uhrzeitvergleich trägt er in das Fernsprechbuch ein. Für Schrankenposten innerhalb der Bahnhöfe sind Meldung und Uhrzeitvergleich im Schranken- postenbuch geregelt. Die Abbildungen 2 und 3 zeigen je ein Beispiel für die Dienstübergabe/-übernahme sowie für die Meldung/Uhrzeitvergleich.

Schriftliche Unterlagen und Ausrüstung.

Schauen wir uns nun einmal die schriftlichen Unterlagen am Arbeitsplatz des Schrankenwärters Emsig etwas näher an. Die Aufschreibungen über den Zugverkehr und das Fernsprechbuch wurden bereits erwähnt. In die Aufschreibungen über den Zugverkehr trägt der Wärter während oder unmittelbar nach dem Mithören jeder Zugmeldung die Zugnummer und  die gemeldete Abfahrtszeit ein. Nach der Vorbeifahrt eines Zuges am Schrankenposten ist die zugehörige Zugnummer durchzu- streichen. Somit hat der Schrankenwärter stets eine zuverlässige Unterlage über den Zugverkehr. An eingleisigen Strecken und auf Stellen, die gleichzeitig Signale bedienen, darf auf das Führen der Aufschreibungen über den Zugverkehr verzichtet werden, wenn dies im Schrankenpostenbuch vorgesehen ist. In bestimmten Fällen darf sogar auf das Mithören verzichtet werden.
 In das Fernsprechbuch sind alle betriebswichtigen Gespräche einzutragen. Wichtig für den Schrankenwärter ist auch der Fahrplan. Da wir uns auf einem Schrankenposten der freien Strecke befinden, finden wir dort den Fahrplan für Schranken- posten. Schrankenwärter Emsig informiert sich anhand des Fahrplans laufend über die zu erwartenden Züge, über deren Höchstgeschwindigkeit, die Mindestfahrzeit von der rückgelegenen Zugmeldestelle bis zu seinem Posten und andere Be- sonderheiten. Für Schrankenposten innerhalb der Bahnhöfe kann an Stelle des Fahrplans für Schrankenposten eine ergänzte Bahnhofsfahrordnung aufgelegt werden. Über das Verkehren von Sonderzügen werden die Schrankenwärter besonders verständigt. Die angesagten Sonderzüge und etwaige andere betrieblichen Besonderheiten sind in den Auszug aus dem Merkkalender einzutragen. Bei erledigten Einträgen ist die Zugnummer schräg durchzustreichen. Bei der Bekanntgabe von Sonderzügen haben die Fahrdienstleiter die größte im Zugmeldeabschnitt zulässige Geschwindigkeit den Schrankenwärtern mit anzusagen, soweit es sich um Sonderzüge handelt, deren Fahrpläne im Buchfahrplan nicht enthalten sind. Die Schrankenwärter vermerken die angesagte Höchstgeschwindigkeit in Spalte ,,Bemerkungen" des Auszuges aus dem Merkkalender und können sodann aus den Angaben im Titelblatt des Fahrplans für Schrankenposten die Mindestfahrzeit für die Sonderzüge ablesen. Abbildung 4 zeigt das entsprechende Titelblatt für den Schrankenposten 20.

Wichtig für den Dienst des Schrankenwärters ist auch das Schranken- postenbuch. Es ist für alle Schrankenposten von der zuständigen Bahnmeisterei aufzustellen und auf dem laufenden zu halten. Andere Dienststellen wie z. B. Bahnhof  oder Nachrichtenmeisterei sind hierbei ggf. zu beteiligen. Im Schrankenpostenbuch finden wir zunächst allgemeine Angaben für die Schrankenbedienungsstelle und der Einrich- tungen. In einem weiteren Abschnitt sind die Maßnahmen bei Störungen von technischen Einrichtungen festgelegt. Hier kann der Schrankenwärter ersehen, ob der Bahnübergang je nach Art der Störung
 • noch als gesichert,
 • als nicht ausreichend gesichert oder
 • als nicht gesichert gilt. Wenn hiernach bei einer Störung der Bahnüber- gang als nicht ausreichend gesichert bzw. als nicht gesichert gilt, hat der Schrankenwärter sofort die benachbarten Fahrdienstleiter zu verständigen. Die weiteren Maßnahmen der Fahrdienstleiter richten sich nach FV § 27 (6) a) und b):
• bei nicht ausreichend gesicherten Bahnübergängen
   sind die Züge durch Vorsichtsbefehl zu beauftragen, den
   Bahnübergang mit höchstens 20 km/h zu befahren -Grund Nr.6-
• Bei nicht gesicherten Bahnübergängen erhalten die
   Züge Befehl: Ad mit der Weisung, vor dem Bahnübergang
   anzuhalten und zu sichern.
Abbildung 5 zeigt den Eintrag im Schrankenpostenbuch für
unseren Schrankenposten 20.
Letztlich enthält das Schrankenpostenbuch Anweisungen örtlicher Art und Besonderheiten des Postens. Hier finden wir
z. B. Angaben über
a) Fahrdrahthöhe am Bahnübergang,
b) Meldung und Uhrzeitvergleich für Schrankenposten in
   Bahnhöfen,
c) Art der Benachrichtigung über den Zugverkehr für Wärter
   innerhalb von Bahnhöfen,
d) Zulässigkeit des Mithörensnuram Lautsprecher,
e) Verzicht auf das Mithören der Zugmeldungen,
f) Fester Zeitpunkt für das Schließen der Schranken,
g) Schließen der Schranken für haltende Züge.
Außerdem sind hier die Bedienungsanweisungen für technische Einrichtungen des Schrankenpostens aufzuführen. Die Bedienungsan- Weisungen selbst sind als Anlagen in das Schrankenpostenbuch aufzunehmen.
 

An weiteren Unterlagen sind das Auftragsbuch und die Mappe für betriebliche Unterlagen vorhanden. Ordentlich und sauber aufbewahrt finden wir in einer Vorschriftensammlung folgende Dienstvorschriften: 1) Fahrdienstvorschrift (FV) - DV 408 -.
2) Signalbuch(SB)-DV301- 3) Vorschrift für den Schranken- und Streckenwärterdienst   (VSS)-DV814-
4) Vorschrift für die Bedienung von Signalanlagen - Allgemeines - (Sig VB 1)- DV 482/1. 5) Betriebs-Fernsprechvorschrift-DV481 -.6) Vorschrift für den Dienst auf elektrisch betriebenen Strecken(VES)-DV462- 7) Richtlinien für Ermittlungen in Haftpflichtschadensfällen  (Haftpflichtrichtlinien)- DV 101/1-
 

Stets griffbereit am Arbeitsplatz hat unser Schrankenwärter Emsig ein Signalhorn, eine Signalfahne und für die Dunkelheit eine rot abblendbare Handlampe. Auch zeigt er uns 2 faltbare Kunststoffbänder, die er beim Ausfall der Schrankenanlage zum Sichern des Bahnüberganges benutzt. In einem Nebenraum verschlossen befinden sich 2 Wärterhaltscheiben (SignalSh 2) und die zugehörigen Laternen in einem brennbereiten Zustand. Die Wärterhaltscheiben sind vom Wärter jeden Dienstag mit den brennbereiten Laternen aufgesteckt parallel zum Gleis von 8 bis 16 Uhr aufzustellen. Jeden ersten Dienstag im Monat sind die Laternen von 8 bis 9 Uhr probeweise zu brennen. Festgestellte Mängel hat der Schrankenwärter sofort seiner Dienststelle zu melden.

Aufgaben bei einer Zugfahrt

 Es ist inzwischen 13.05 Uhr geworden. Schrankenwärter Emsig wird innerlich schon etwas unruhig, denn laut Fahrplan  ist schon seit rund 10 Minuten der TEE 75 fällig. Da ertönen am Streckenfernsprecher 2 lange Rufzeichen, der Zugmelderuf aus Richtung Gefelden. Schrankenwärter Emsig greift sofort zum Fernsprechhörer, meldet sich zunächst jedoch noch nicht; vielmehr wartet er, bis sich der Fahrdienstleiter in Beheim gemeldet hat. Erst dann meldet er sich mit den Worten:,,Posten 20." Noch während er die Zugmeldung mithört (auch die Wiederholung durch den Fahrdienstleiter in Beheim), trägt er Zugnummer und gemeldete Abfahrtszeit in die Aufschreibungen über den Zugverkehr ein. Dann legt er den Fernsprechhörer ohne weitere Bestätigung oder Meldung auf die Gabel des Fernsprechers auf. Die Abmeldung betraf den schon erwartenden TEE 75, ein Zug also, mit hoher Geschwindigkeit. Sofort nach der Abmeldung hat sich der Schrankenwärter für das Schließen der Schranken bereitzuhalten. Er stellt sich hierzu an der Schrankenbedienungsstelle auf und beobachtet Strecke und Straße. Andere Arbeiten dürfen bis zum Schließen der Schranken nicht mehr verrichtet werden. In vielen Fällen ist im Interesse einer höchstmöglichen Sicherheit am Bahnübergang im Schrankenpostenbuch ein fester Zeitpunkt für das Schließen der Schranken vorgeschrieben. Für den Posten 20 ist im Schrankenpostenbuch Abschnitt ,,Anweisungen örtlicherArt und Besonderheiten des Postens" vorgeschrieben, dass für Züge aus Richtung Gefelden die Schranken sofort nach der Abmeldung zu schließen sind. Schrankenwärter Emsig begibt sich daher sofort nach der Abmeldung an die Schrankenwinde und schließt die Schranken. Hierzu dreht er zügig und möglichst ohne Unterbrechung die Schrankenwinde bis zur Endstellung. Dabei achtet er darauf, das er niemand einschließt und auch niemand gefährdet. So  lange die Schranken geschlossen sind, beobachtet der Wärter den Bahnübergang. Er darf die Bedienungsstelie nur zum Mithören einer Zugmeldung verlassen, zu anderen dienstlichen Arbeiten nur, wenn es im Schrankenpostenbuch zugelassen ist. Schon nähert sich der TEE dem Bahnübergang. Schrankenwärter Emsig beobachtet sorgfältig den vorbeifahrenden Zug. Dabei achtet er besonders auf:
• Stromabnehmer und Fahrleitung, • Unregelmäßigkeiten am Laufwerk (feste Bremsen, Heißläufer),• offeneTüren, • Signale am Zug (hier auf das Schlußsignal),• Feuer im Zug.

Nach der vollständigen Vorbeifahrt des Zuges am Bahnübergang streicht der Schrankenwärter dessen Zugnummer in den
Aufschreibungen über den Zugverkehr durch und überzeugt sich anhand der Aufschreibungen, dass auf dem Nachbargleis
kein Zug oder Nebenfahrzeug zu erwarten ist. Sicherheitshalber stellt er auch durch einen Blick nach rechts und links auf die Strecke fest, dass sich kein Eisenbahnfahrzeug dem Bahnübergang nähert. Erst dann öffnet er die Schranken. Auch hierzu dreht er wieder die Schrankenwinde zügig und ohne Unterbrechung bis zur Endstellung. In der Abbildung 6 sind die Aufgaben eines Schrankenwärters bei einer Zugfahrt übersichtlich zusammengestellt. Dabei sind jeweils die einschlägigen Dienstvorschriften und Paragraphen angegeben.

Warten vor der geschlossenen Schranke. Doch mehr und mehr werden die Übergänge durch automatische Halbschranken gesichert.

Ausblick:

Noch viele Züge werden in der Dienstschicht des Schrankenwärters Emsig den Bahnübergang 20 passieren. Unser Kollege
ist sich stets um die Verantwortung bewusst, die er mit der Dienstübernahme mit übernommen hat. Er ist für die Sicherheit sowohl der Züge als auch der Straßenverkehrsteilnehmer verantwortlich. Als erfahrener Schrankenwärter weiss er, dass er
seine volle Aufmerksamkeit dem Dienst zu widmen hat und dass er sich keinerlei Nachlässigkeiten oder Ablenkungen leisten kann. So wird er - hoffentlich ohne besondere Vorkommnisse - gegen 21 Uhr den Dienst an seinen Ablöser übergeben können. Und wenn Sie, liebe Leser, demnächst wieder einmal mit Ihrem Pkw vor einer geschlossenen Schranke warten müssen, dann unterdrücken Sie bitte Ihre innere Ungeduld und denken mit Dankbarkeit an den Kollegen
Schrankenwärter, der auch für Ihre Sicherheit am Bahnübergang Sorge getragen hat.
 

Doch eines bleibt noch anzumerken. Die Deutsche Bahn (AG) wird im lauf der Zeit weitere Bahnübergänge schliessen und so einen erheblichen Beitrag zur Sicherheit leisten. Dieser Beitrag ist nun gut 25 Jahre alt, doch hat von er von seiner Aktualität nichts verloren, da der Dienst auf den letzten Schrankenposten noch heute so, oder leicht abgeändert absolviert wird.

© Artikel mit freundlicher Genehmigung: Eisenbahnfachverlag GmbH & Co. KG Mainz      Fotos: Teilweise DB/AG

[Home] [Über mich] [Links] [Fotogalerie 1] [Fotogalerie 2] [Fotogalerie 3] [Fotogalerie 4] [Fotogalerie 5] [Tipps und Tricks] [Kontakt/Newsletter] [Gästebuch] [Extra Foto] [WebVideo] [Mediathek] [Filmforum] [Die Reportage] [Reportage-1] [Reportage-2] [Reportage-3] [Reportage-4] [Reportage-5] [Reportage-6] [Reportage-7] [Reportage-8] [Reportage-9] [Reportage-10] [Reportage-11] [Die Bilderkiste] [Bahngeschichten]